San-ak GmbH – staatlich anerkannte Berufsfachschule für ATA und OTAStaatlich anerkannte Berufsfachschule
für ATA und OTA · Maisach
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Deine Ausbildung

ATA oder OTA?

Zwei Gesundheitsfachberufe, die fachliches Können, Verantwortung und Teamarbeit verbinden.

ATA

Anästhesietechnische Assistenz

Dein Schwerpunkt liegt auf der Anästhesie und der Betreuung von Patientinnen und Patienten rund um die Narkose.

ATA kennenlernen
OTA

Operationstechnische Assistenz

Dein Schwerpunkt liegt auf der Vorbereitung und Begleitung operativer Eingriffe und der Zusammenarbeit im OP-Team.

OTA kennenlernen

Deine Voraussetzungen

Für ATA und OTA gelten dieselben gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen.

  • Mittlerer Schulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss
  • Haupt-/Mittelschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung mit regulärer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
  • Haupt-/Mittelschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung mit mindestens einjähriger, landesrechtlich geregelter Pflegeassistenz-/Pflegehelferausbildung gemäß § 11 Nr. 1 Buchst. b Doppelbuchst. bb ATA-OTA-G
  • Haupt-/Mittelschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung mit mindestens einjähriger landesrechtlicher Krankenpflegehilfe- oder Altenpflegehilfeausbildung, die bis zum 31.12.2021 begonnen und erfolgreich abgeschlossen wurde

Was Du außerdem mitbringen musst

  • Gesundheitliche Eignung
  • Erforderliche Zuverlässigkeit
  • Für die Ausbildung erforderliche Deutschkenntnisse

Wenn Deine Muttersprache nicht Deutsch ist, sollte ergänzend ein B2-Deutsch-Zertifikat vorliegen.

Unterlagen zur Schulaufnahme

  • Lückenloser Lebenslauf
  • Schulische Vorbildungsnachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Ärztliches Eignungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Amtliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Bei anderer Muttersprache als Deutsch: Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Diese Aufnahmeunterlagen kommen zu den Unterlagen Deiner ersten Bewerbung hinzu.

Grundlagen: § 11 ATA-OTA-G, § 9 und § 5 BFSO Gesundheit.

Dein nächster Schritt

Starte Deine Zukunft im Gesundheitswesen.

Ausbildungsbeginn: 1. September · Bewerbung bis spätestens 30. Juni.

So bewirbst Du Dich